Ein büromäßig eingerichteter Arbeitsbereich, der durch einen Raumteiler vom Wohnbereich abgetrennt ist („Schreibecke“), ist kein häusliches Arbeitszimmer.
Arbeitsecke: Kein Zimmer
Es ist davon auszugehen, dass ein Raum, der nicht entsprechend einem Arbeitszimmer eingerichtet ist, eine nicht untergeordnete private Mitbenutzung stattfindet und somit kein abzugsfähiges Arbeitszimmer gegeben ist. Im Urteilsfall war der Raum mit einem Kachelofen mit umlaufender Bank, einem Esstisch mit sechs Stühlen ausgestattet und von dem Raum konnte der Balkon betreten werden.
Einrichtung nicht wie ein Arbeitszimmer: Kein Arbeitszimmer