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Bevollmächtigung des nicht anspruchsberechtigten El­tern­teils beim Kindergeld

Kategoriegrafik
Gericht / Az:
BFH, Urteil vom 23.8.2016 V R 19/15
Fundstelle:
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Gesetz:
§ 31 Satz 1 EStG , § 64 Abs. 2 EStG

Wohnsitzfiktion beim Kindergeld

In zahlrechen Urteilen hat der BFH bereits entschieden, dass bei Eltern, die in zwei unterschiedlichen EU-Staaten leben, das Kindergeld demjenigen zusteht, in dessen Haushalt das Kind untergebracht ist1. Begründet wurde dies mit der Wohnsitzfiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 VO Nr. 987/2009.

Trotz Bevollmächti­gung bleibt der Kin­dergeldanspruch beim anspruchs­be­rechtigten Elternteil

Im Anschluss an diese Urteile hat der BFH folgendes zur Bevollmächtigung des nicht anspruchsberechtigten Elternteils entschieden2: Auch wenn der an­spruchs­berechtigte Elternteil den nicht anspruchsberechtigten Elternteil be­voll­mächtigt, den Kindergeldanspruch geltend zu machen, wird Kindergeld nicht gegenüber dem Bevollmächtigten, sondern nur gegenüber dem anspruchs­be­rechtigten Elternteil festgesetzt.


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  1.  ]Vgl. hierzu BerP 2016 S. 399 und S. 589 sowie Immer aktuell 2016 S. 243 und S. 295.
  2.  ]BFH, Urteil v. 23.8.2016 V R 19/15, juris.

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