- Gericht / Az:
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BFH, Urteil vom 23.8.2016 V R 19/15
- Fundstelle:
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- Gesetz:
- § 31 Satz 1 EStG , § 64 Abs. 2 EStG
Wohnsitzfiktion beim Kindergeld
In zahlrechen Urteilen hat der BFH bereits entschieden, dass bei Eltern, die in zwei unterschiedlichen EU-Staaten leben, das Kindergeld demjenigen zusteht, in dessen Haushalt das Kind untergebracht ist1. Begründet wurde dies mit der Wohnsitzfiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 VO Nr. 987/2009.
Trotz Bevollmächtigung bleibt der Kindergeldanspruch beim anspruchsberechtigten Elternteil
Im Anschluss an diese Urteile hat der BFH folgendes zur Bevollmächtigung des nicht anspruchsberechtigten Elternteils entschieden2: Auch wenn der anspruchsberechtigte Elternteil den nicht anspruchsberechtigten Elternteil bevollmächtigt, den Kindergeldanspruch geltend zu machen, wird Kindergeld nicht gegenüber dem Bevollmächtigten, sondern nur gegenüber dem anspruchsberechtigten Elternteil festgesetzt.