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Geplante massive Änderung des Mehr­wert­steuer­systems in der Europäischen Union

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Reform des Mehr­wert­steuer­systems

Die Europäische Kommission hat am 4.10.2017 eine weitreichende Reform des Mehrwertsteuer­systems vorgeschlagen. Durch die Neuregelung soll das System für Regierungen und Unter­nehmen gleichermaßen verbessert und modernisiert werden, auch um den Mehrwertsteuerbetrug und Fehler bei der Erhebung einzudämmen. Die Europäische Kommission spricht in Ihrer Pressemitteilung vom 4.10.20171 in diesem Zusammenhang von einem jähr­lichen Ausfall von rund 50 Mrd. € pro Jahr. Dieser Ausfall könne durch die vorgeschlagene Modernisierung um 80 % verringert werden. Daneben soll durch die Reform auch die Verwaltungsarbeit auf Seiten der Unternehmer erheblich reduziert werden, was wir sehr begrüßen würden.

Grenz­­über­schreitende Mehr­wert­steuer­umsätze wie inländische Um­sätze

Hauptkernpunkt der Reform ist der Vorschlag, dass spätestens ab dem Jahr 2022 grenz­überschreitende Mehrwertsteuerumsätze wie inländische Umsätze im gemeinsamen Binnenmarkt behandelt werden. Verglichen mit der jetzigen Regelung ist dies eine massive Änderung.

Die Reformpläne basieren vor allem auf vier Säulen2:

Betrugsbekämpfung: Künftig wird auf den grenzüberschreitenden Handel zwischen Unter­nehmen Mehrwertsteuer erhoben anstatt der bisherigen Steuerbefreiung für innergemein­schaftliche Lieferung (national § 4 Nr. 1 Buchstabe b UStG i. V. mit § 6a UStG).

Zentrale Anlaufstelle: Dank einer zentralen Anlaufstelle soll es für grenz­überschreitend tätige Unternehmen einfacher werden, ihren mehrwert­steuerlichen Pflichten nachzukommen. Hierzu soll in einem Online-Portal die Erklärungsabgabe und der Zahlungsverkehr abgewickelt werden. Die Mitgliedstaaten leiten einander dann die Mehrwertsteuer weiter, wie dies bei elektronischen Dienstleistungen bereits der Fall ist (national § 18h UStG).

Größere Kohärenz: Umstellung auf das „Bestimmungslandprinzip“, bei dem der endgültige Betrag der Mehrwertsteuer stets an den Mitgliedstaat des Endverbrauchers entrichtet wird und dem in diesem Mitgliedstaat geltenden Satz entspricht.

Weniger Bürokratie: Vereinfachung der Vorschriften für die Rechnungs­legung, sodass die Verkäufer auch beim grenzüber­schrei­tenden Handel Rechnungen gemäß den Vorschriften ihres eigenen Landes stellen können. Die Unternehmen müssen künftig keine Liste von grenz­überschreitenden Transaktionen („Zusammenfassende Meldung“) für ihre Finanzbehörde mehr erstellen.

„zertifizier­ter Steuer­pflich­tiger“

Außerdem soll der Begriff „zertifizierter Steuerpflichtiger“ (national wohl zertifizierter Unternehmer) eingeführt werden. Darunter werden vertrauens­würdige Unternehmen verstanden, die von einfacheren und zeitsparenden Vorschriften profitieren werden.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission wurde inzwischen dem deutschen Bundestag (wie den entsprechenden Kammern der anderen Mit­gliedsstaaten ebenfalls) zur Stellungnahme vorge­legt.

Praxishinweis

Weitere Informationen wurden in einem Fragen und Antworten Katalog ver­öffentlicht3.


Fußnoten anzeigen


  1.  ]http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-3443_de.htm (Stand 27.10.2017).
  2.  ]http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-3443_de.htm (Stand 27.10.2017)
  3.  ]http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-17-3444_de.htm (Stand: 27.10.2017).

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