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Zinsfuß für Pensionsrückstellung verfassungswidrig?

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Zinsfuß für Pensions­rück­stellung ver­fas­sungs­widrig?

Der 10. Senat des FG Köln1 hält den seit 1982 unveränderten Rechnungs­zinsfuß von 6 % i. S. des § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG zur Ermittlung von steuer­lichen Pensionsrückstellungen für verfassungs­widrig und hat dem BVerfG dies vorgelegt.

Praxishinweis

Damit müssen zwingend alle betroffenen Fälle offen gehalten werden. Die betroffenen Bescheide sind aktuell noch nicht vorläufig i. S. des § 165 AO.

Hat die Vorlage Erfolg führt dies zu höheren Rückstellungswerten in der Steuerbilanz. Handels­bilanzen sind davon nicht betroffen.


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  1.  ]FG Köln, Beschluss v. 12.10.2017 10 K 977/17.

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