Zinsfuß für Pensionsrückstellung verfassungswidrig?
Der 10. Senat des FG Köln1 hält den seit 1982 unveränderten Rechnungszinsfuß von 6 % i. S. des § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG zur Ermittlung von steuerlichen Pensionsrückstellungen für verfassungswidrig und hat dem BVerfG dies vorgelegt.
Praxishinweis
Damit müssen zwingend alle betroffenen Fälle offen gehalten werden. Die betroffenen Bescheide sind aktuell noch nicht vorläufig i. S. des § 165 AO.
Hat die Vorlage Erfolg führt dies zu höheren Rückstellungswerten in der Steuerbilanz. Handelsbilanzen sind davon nicht betroffen.