Steuerlichen Aufbewahrungspflichten bei Lieferantenerklärungen
Nach einer aktuellen Mitteilung des Zolls1 unterliegen die sog. Lieferantenerklärungen und Unterlagen zu Präferenznachweisen den steuerlichen Aufbewahrungspflichten i. S. des § 147 AO.
Grenzüberschreitenden Warenlieferungen
Eine Lieferantenerklärung hat Bedeutung bei grenzüberschreitenden Warenlieferungen und ist eine Erklärung, mit der ein Lieferant Angaben im Hinblick auf die Präferenzursprungseigenschaft gelieferter Waren macht. Lieferant ist unabhängig von der Rechnungsstellung immer die Person, die die Verfügungsgewalt über die gelieferte Ware hat2.
Grundsätzlich mit Unterschrift
Sie müssen grundsätzlich unterschrieben sein, es sei denn, Rechnung und Lieferantenerklärung werden elektronisch erstellt; sodann gelten die Vorschriften der elektronischen Rechnungsstellung. Sie können entweder als separates Dokument oder als Teil der Rechnung oder einem dazugehörigen Lieferschein etc. ersichtlich sein.
Bezüglich der Aufbewahrung führt der Zoll aus, dass Lieferantenerklärungen Bestandteil der geschäftlichen Korrespondenz sind (§ 147 Abs. 1 Nr. 2 AO) und als solche nach § 147 Abs. 3 Satz 1 AO sechs Jahre (Jahr der Ausstellung zzgl. sechs Jahre) aufbewahrungspflichtig sind. Sofern die Lieferantenerklärung auf einer Rechnung oder einem sonstigen Dokument i. S. des § 147 Abs. 1 Nr. 4 oder Nr. 4a AO abgegeben wird, verlängert sich die Aufbewahrungsfrist auf zehn Jahre (Jahr der Ausstellung zzgl. sechs Jahre). Deshalb kommt die kürzere Aufbewarungspflicht von drei Jahren i. S. der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 nicht zum Tragen.
Praxishinweis
In der Literatur wird die Berufung auf steuerliche Vorschriften für Zollunterlagen als kritisch betrachtet3. Dennoch empfehlen wir die Anweisungen des Zolls zu beachten, um Streitpunkte zu vermeiden.
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- [ ↑ ]Stellungnahme der Genereralzolldirektion (ohne Datum und Az.), http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/Praeferenzen/Lieferantenerklaerungen/Aufbewahrungsfristen-fuer-Praeferenzdokumente/aufbewahrungsfristen-fuer-praeferenzdokumente_node.html (Stand: 12.10.2017).
- [ ↑ ]http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/Praeferenzen/Lieferantenerklaerungen/Basisinformation-Lieferantenerklaerungen/basisinformation-lieferantenerklaerungen_node.html (Stand: 12.10.2017).
- [ ↑ ]Koss, DStR 2017 S. 1579.