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Zusammenveranlagung bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

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Nach § 2 Abs. 8 EStG gelten die Regelungen für Ehen auch für Lebens­partner­schaften, nicht aber für (verschiedengeschlechtliche) Lebensgemeinschaften. Dies auch - wie im Streitfall - bei drei gemeinsamen Kindern und einer Haus­haltsgemeinschaft1.

Praxishinweis

Es wird nicht erwartet, dass eine Verfassungsbeschwerde erfolgreich sein könnte.


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  1.  ]BFH, Beschluss v. 26.4.2017 III B 100/16, juris.

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