Sachverhalt
Im Sachverhalt1 ist streitig, ob die anlässlich der Überspannung eines Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlte Einmalentschädigung steuerbar nach dem EStG ist.
Vorinstanz: Einkünfte nach § 21 EStG
Die Vorinstanz, das FG Düsseldorf ging in diesem Fall davon aus, dass die Entschädigung zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG führt.
Das BMF wurde zum Beitritt aufgefordert.