Der Finanzausschuss hat die ursprüngliche geplante Beschlussfassung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus1 abgesetzt2.
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD erklärten, dass es noch Beratungsbedarf gebe. Beratungsbedarf gibt es hinsichtlich der Anschaffungs- und Herstellungskosten, der Möglichkeit der Nachverdichtung in bereits bebauten Gebieten und eine Begrenzung der Mietpreise für die geförderten Objekte.
Praxishinweis
Es ist damit noch nicht absehbar, wann dieses Gesetz verabschiedet wird und zu welchen Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf es noch kommt.