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Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus

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Der Finanzausschuss hat die ursprüngliche geplante Beschlussfassung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuer­lichen Förderung des Mietwohnungsneubaus1 abgesetzt2.

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD erklärten, dass es noch Be­ra­tungs­bedarf gebe. Beratungsbedarf gibt es hinsichtlich der Anschaffungs- und Her­stellungskosten, der Möglichkeit der Nachverdichtung in bereits bebauten Gebieten und eine Begrenzung der Mietpreise für die geförderten Objekte.

Praxishinweis

Es ist damit noch nicht absehbar, wann dieses Gesetz verabschiedet wird und zu welchen Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf es noch kommt.


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  1.  ]Vgl. BerP 2016 S. 162; Immer aktuell 2015 S. 103.
  2.  ]Heute im Bundestag Nr. 242, https://www.bundestag.de/presse/hib/201604/-/420596 (Stand: 24.5.2016).

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