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Herausgabe von digitalisierten Daten bei einer Betriebsprüfung

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Laptop muss am Ort der Betriebsprüfung verbleiben

Hierzu ist mit dem Datum vom 16.12.2014 VIII R 52/12 ein weitreichendes Urteil ergangen. Danach muss der Laptop eines Betriebsprüfers am Ort der Betriebsprüfung verbleiben. Dieses wichtige Urteil wird im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft 10/2015 mit seinen praktischen Aus­wirkungen besprochen werden.

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