Anhebung der Pauschalierungsgrenzen für Kleinbetrags-Rechnungen nach § 33 UStDV von 150 € auf 250 €. Ursprünglich (vgl. Regierungsentwurf vom 12.08.2016) war eine Erhöhung auf lediglich 200 € geplant.
Kleinbetrags-Rechnungen
Anhebung der Grenzbeträge zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung von 4.000 € auf 5.000 € (§ 41a Abs. 2 Satz 2 EStG).
Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfrist von Lieferscheinen. Statt der bisherigen sechs Jahre (§ 147 Abs. 3 Satz 1 AO) wird die Aufbewahrungsfrist (sofern keine Buchungsbelege vorliegen) gänzlich fallengelassen. Die Aufbewahrungsfrist endet jeweils mit Erhalt oder Versand der Rechnung, soweit keine Buchungsbelege betroffen sind (§ 147 Abs. 3 Satz 3 und 4 AO).
Aufbewahrungsfrist
Anhebung der Wertgrenze für die Aufzeichnungspflichten bei der Sofortabschreibung von 150 € auf 250 € (§ 6 Abs. 2 Satz 4 EStG). Die Regelung ist erstmals bei Wirtschaftsgütern anzuwenden, die nach dem 31.12.2017 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden.
Wertgrenze für die Aufzeichnungspflichten WGW
Anhebung der durchschnittlichen Tageslohngrenze in Anlehnung an den erhöhten Mindestlohn in § 40a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG von 68 € auf 72 €.