Zinsen auf Rentennachzahlungen sind Kapitaleinkünfte
Die Verwaltung übernimmt nun die Rechtsprechung und ändert die Rz. 196 des BMF-Schreibens vom 19.8.2013 entsprechend2. Dies gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2016. Auf Antrag kann eine Anwendung in noch offenen Fällen erfolgen.