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Besteuerung von Zinsen auf Rentennachzahlungen

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Zinsen auf Rentennachzahlungen sind Kapitaleinkünfte

Der BFH hat mit Urteil vom 9.6.20151 entschieden, dass Zinsen auf Rentennachzahlungen keine Einkünfte nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG, sondern solche nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG darstellen, die der Abgeltungsteuer (§ 32d Abs. 1 EStG) mit Günstigerprüfung unterliegen.

Die Verwaltung übernimmt nun die Rechtsprechung und ändert die Rz. 196 des BMF-Schreibens vom 19.8.2013 entsprechend2. Dies gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2016. Auf Antrag kann eine Anwendung in noch offenen Fällen erfolgen.


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  1.  ]BFH, Urteil v. 9.6.2015 VIII R 18/12, BFH/NV 2015 S. 1616; BerP 2015 S. 682.
  2.  ]BMF, Schreiben v. 4.7.2016 IV C 3 - S 2255/15/10001, DStR 2016 S. 1539.

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