Bundesrat hat ErbSt blockiert
Erwartungsgemäß hat der Bundesrat am 8.7.2016 das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz blockiert und entschieden, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dieser wird sich dann im Herbst mit dem Gesetz erneut beschäftigen. Die vom Bundesrat aufgegriffenen Punkte können aus unserer Sicht genau so wenig wie die beschlossenen Regelungen zum Verwaltungsvermögen überzeugen. Fatal ist, dass der Bundesrat die geplante Änderung des Bewertungsgesetzes hinsichtlich des Kapitalisierungsfaktors des § 203 BewG gleichfalls ablehnt, obwohl es aufgrund des derzeitigen Zinsniveaus zu Überbewertungen im vereinfachten Ertragswertverfahren kommt.
BVerfG wird sich mit der ErbSt befassen
Nun kommt es noch schlimmer für den Gesetzgeber, denn das Bundesverfassungsgericht hat mit der Pressemitteilung 14/2016 vom 14.7.2016 bekanntgegeben, dass aufgrund des Verstreichens der Frist einer Gesetzesänderung bis zum 30.6.2016 der I. Senat das Normenkontrollverfahren wieder auf die Tagesordnung nimmt und sich im September 2016 mit diesem befassen wird.
Wir bleiben deswegen bei unserer Linie, erst dann über das Gesetz zu reden, wenn das Gesetz verabschiedet ist. Sodann ist geplant: