
Mit dem Urteil vom 2.12.20141 hat der BFH den Werbungskostenabzug im Anwendungsbereich der Abgeltungsteuer verneint. Im Streitfall ging es um Rechtsberatungskosten für Einkünfte vor 2009, die nach 2008 bezahlt wurden. Gegen das Urteil wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt2. Es wird empfohlen in gleichgelagerten Fällen Einspruch einzulegen und Ruhen des Verfahrens zu beantragen.