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Referentenentwurf Steueränderungsgesetzes 2025

Kategoriegrafik
Fundstelle:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2025-09-04-St%C3%84ndG2025/0-Gesetz.html
Problemstellung:
Geplante Änderungen im Steueränderungsgesetzes 2025

Geplantes Steuer­ände­rungs­ge­setz 2025

Am 4.9.2025 hat das BMF den Referentenentwurf zum Steuer­än­derungsgesetzes 2025 veröffentlicht. Es handelt sich um ein typisches Omni­busgesetz, welches eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen enthält. Ob diese final umgesetzt werden, muss abgewartet werden - vor allem im Hinblick auf die existenten Finanzierungslücken in der Haushaltsplanung von Bund und Ländern. Der Entwurf sieht u. a. eine Anhebung der Ent­fernungspauschale ab dem ersten Ent­fernungskilo­meter auf 38 Cent und eine Reduzierung der Um­satz­steuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1.1.2026 auf 7 % vor. Damit werden einige der im Koalitionsvertrag versprochenen Maßnahmen umgesetzt. 

Praxishinweis

Details in unserem Jahreswechsel-Seminar

Detailliert werden wir das Gesetz in unserem Jah­res­wechsel-Seminar „Veranlagung 2025 Rechtsänderungen 2025/2026“, welches wir im Frühjahr 2026 wieder wie gewohnt in Präsenz- und Online-Form anbieten, besprechen. Details finden Sie unter:

Geplante Maßnahmen

Das Gesetz enthält aktuell vor allem folgende Maßnahmen:

Aktualisierung des Verweises auf die De-minimis-Verordnung bei der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau (§ 7b Abs. 5 EStG)
Anhebung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auf 0,38 € ab dem ersten Entfernungskilometer (§ 9 Abs. 1 Satz 3 EStG)

Entfernungs­pau­schale steigt auf 0,38 €

Entfristung der Mobilitätsprämie (§ 101 Satz 1 EStG)
Aktualisierung des Verweises auf die De-minimis-Verordnung bei der Forschungszulage (§ 9 Abs. 5 FZulG)
Reduzierung der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, auf 7 % (§ 12 Abs.  2 Nr. 15 UStG)

Gastronomie-USt-Satz auf 7 %

Bekanntgabe eines Bescheides durch Bereitstellung zum Datenabruf (§ 18g Satz 5 UStG)
Sonderregelung bei der Nutzung der zentralen Zollabwicklung - CCI - (§ 21b - neu - UStG)
Regelungen zur Gemeinnützigkeit:

Erhöhung Übungs­leiter­pau­schale und weitere Än­de­rungen in der Ge­mein­nützig­keit

  • Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Ge­schäfts­betrieb auf 50.000 € (§ 64 Absatz 3 Satz 1 AO)
  • Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3.300 € bzw. 960 € (§ 3 Nr. 26, Nr. 26a EStG)
  • Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000 € (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO)
  • Verzicht auf eine Sphärenzuordnung von Einnahmen bei Körperschaften mit Einnahmen unter 50.000 € (§ 64 Abs. 3 Satz 2 AO)
  • Einführung von E-Sport als neuen gemeinnützigen Zweck (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO)
  • Photovoltaikanlagen als steuerlich unschädliche Betätigung bei der Ge­mein­nützigkeit (§ 58 Nr. 11 AO)