- Fundstelle:
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BGBl 2022 I S. 877
- Gesetz:
- Vierte VO zur Änderung der StBVV vom 10.6.2022
In den § 24 Abs. 1 StBVV wurde eine neue Nr. 11a eingefügt und die bisherige Nr. 11 geändert1.
Die Gebühr für eine Erklärung zur Feststellung nach dem BewG oder ErbStG beträgt 1/20 bis 18/20 einer vollen Gebühr nach der Tabelle A. Gegenstandswert ist der erklärte Wert, jedoch mindestens 25.000 €.
Feststellung oder Festsetzung für Zwecke der Grundsteuer
Die zur Feststellung oder Festsetzung für Zwecke der Grundsteuer im Rahmen des ab dem Jahr 2025 anzuwendenden Grundsteuerrechts beträgt 1/20 bis 9/20. Der Gegenstandswert ist
In Baden-Württemberg gilt das Bodenwertmodell
Mit der Herabsetzung der Zwanzigstel soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Werte höher sind. Dies stimmt natürlich in Baden-Württemberg nicht, denn hier gibt es das Bodenwertmodell.
Sachverhalt
Der Wert nach dem GrStG Baden-Württemberg beträgt 400.000 €.
Stellungnahme
Beim Mittelwert von 4,5 (2,25/10) ergibt sich ein Wert von 648,45 €; zzgl. § 16 und § 15 StBVV.
Grundsätzlich ergibt sich eine Erläuterungspflicht nur, wenn der Mittelwert überschritten wird. Der Mittelwert wird dadurch berechnet, dass die Zähler addiert und durch zwei geteilt werden. Im Hinblick auf den geringen Aufwand muss sich jeder Steuerberater überlegen, ob der Mittelwert angebracht ist. Dies ist u. E. in den Fällen gegeben, in denen umfangreiche Nachforschungen betrieben werden müssen.
Deswegen wird eine Honorarvereinbarung mit einem Pauschalhonorar oder einer Zeitvergütung empfohlen2.
Seminar „Grundsteuer Baden-Württemberg“ Anfang Juli
In dem Seminar „Grundsteuer Baden-Württemberg“
werden auch die Grundsätze des Bundesmodells dargestellt. Auf die abweichenden Ländermodelle wird hingewiesen. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg.