Behinderten-Pauschbetragsgesetz
Das BMF hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen veröffentlicht1. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Behinderten-Pauschbeträge nach § 33b Abs. 3 EStG zu erhöhen und einen behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrag einzuführen.
Folgende Regelungen sind im Einzelnen geplant:
Fahrtkosten-Pauschbetrag
Vereinfachter Nachweis
Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge
Pflege-Pauschbetrag
- 600 € bei Pflegegrad 2,
- 1.100 € bei Pflegegrad 3,
- 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5.
Der neue Fahrtkosten-Pauschbetrag und die Erhöhung des Behinderten-Pauschbetrags soll ab der Veranlagungszeitraum 2021 gelten.
Das Gesetz wurde am 29.07.2020 durch das Bundeskabinett beschlossen2.
Fußnoten anzeigen ↓
- [ ↑ ]https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2020-07-06-Behinderten-Pauschbetragsgesetz/0-Gesetz.html
- [ ↑ ]https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/07/2020-07-29-PM-Behindertenpauschgesetz.html?cms_pk_kwd=29.07.2020_Mehr+Unterstützung+für+Steuerpflichtige+mit+Behinderung+und+pflegende+Angehörige (Stand: 29.7.2020).