Neufang Akademie

nach oben

Behinderten-Pauschbetragsgesetz

Kategoriegrafik

Be­hin­der­ten-Pausch­be­trags­ge­setz

Das BMF hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Be­hin­derten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen veröffentlicht1. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Behinderten-Pauschbeträge nach § 33b Abs. 3 EStG zu erhöhen und einen behinderungsbedingten Fahrt­kosten-Pauschbetrag einzuführen.

Folgende Regelungen sind im Einzelnen geplant:

Es soll ein neuer § 33 Abs. 2a EStG eingeführt werden, wonach Behinderte unter bestimmten Anspruchsvoraussetzungen einen behinderungs­be­ding­ten Fahrt­kosten-Pausch­be­trag in Höhe von 900 € bzw. 4.500 € geltend machen kön­nen. Diese Pausch­be­träge sollen den bisherigen individuellen und auf­wändigen Einzel­nach­weis ersetzen. Die Beträge sind nur abzugs­fä­hig, so­weit die zu­mutbare Be­lastung nach § 33 Abs. 3 EStG überschritten ist.

Fahrt­kosten-Pausch­be­trag

In § 33b Abs. 2 EStG ist geplant, dass ein Be­hin­der­ten-Pausch­betrag künftig ab einem Grad der Be­hin­de­rung von 20 % geltend gemacht werden kann. Bisher lag die Grenze bei min­destens 50 % oder in bestimmten Ein­zel­fällen 25 %.

Vereinfachter Nach­weis

In § 33b Abs. 3 EStG sollen beim Be­hin­der­ten-Pausch­betrag neue Stufen ein­geführt werden (künftig be­tragen die Intervalle jeweils 10 % anstelle von 5 %) und die Pauschbeträge sollen verdoppelt werden.

Verdopplung der Be­hin­der­ten-Pausch­be­träge

Nach dem Regierungsentwurf soll der Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG künftig in drei Stufen ausgestaltet werden:

Pflege-Pauschbetrag

  •    600 € bei Pflegegrad 2,
  • 1.100 € bei Pflegegrad 3,
  • 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5.

Der neue Fahrt­kosten-Pausch­be­trag und die Erhöhung des Be­hin­der­ten-Pausch­betrags soll ab der Veranlagungszeitraum 2021 gelten.

Das Gesetz wurde am 29.07.2020 durch das Bundeskabinett beschlossen2.


Fußnoten anzeigen


  1.  ]https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abtei­lungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2020-07-06-Behinderten-Pauschbe­tragsgesetz/0-Gesetz.html
  2.  ]https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/07/2020-07-29-PM-Behindertenpauschgesetz.html?cms_pk_kwd=29.07.2020_Mehr+Unterstützung+für+Steuerpflichtige+mit+Behinderung+und+pflegende+Angehörige (Stand: 29.7.2020).

Weitere Artikel dieser Ausgabe