Regierung beschließt Jahressteuergesetz
Noch rechtzeitig vor der Sommerpause hat die Bundesregierung am 31.7.2019 das sog. Jahressteuergesetz beschlossen (offizielle Bezeichnung: Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften1). Über den Referentenentwurf hatten wir Sie bereits in unserem Newsletter 10/2019 Ende Mai bzw. im Vorwort zu BerP 7/2019 informiert.
Erfreulich: 44 €-Freigrenze bleibt unverändert
Zum Großteil hat die Bundesregierung die Vorschläge des Referentenentwurfs übernommen. Erfreulicherweise hat sich ein bedeutender Teil des Referentenentwurfs nicht durchgesetzt, denn die sog. 44 €-Freigrenze bei Sachlohn bleibt unverändert bestehen! Die Einführung der sog. Geldsurrogate, die Sachlohnzuwendungen in Form von Gutscheinen deutlich erschwert hätte, ist im aktuellen Regierungsentwurf entfallen.
Weitere Änderungen
Ergänzend zu unseren Ausführungen im Newsletter 10/2019 wird auf folgende geplante Maßnahmen im Jahressteuergesetz hingewiesen2:
„Wohnen für Hilfe“
Vergünstigter Wohnraum für Beschäftigte
Änderungen bei der Grunderwerbsteuer
Außerdem interessant: Die geplanten Änderungen bei den sog. Share-Deals im Bereich der Grunderwerbsteuer wurden in ein zweites Gesetz (Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes) ausgelagert. Dies hat möglicherweise taktische Gründe, denn während des Jahressteuergesetz zumeist ohne große weitere Änderungen „durchgewunken wird“, könnte die Änderung der Grunderwerbsteuer noch zu einem großen Streitpunkt werden. Um nicht das gesamte Gesetzesvorhaben zu gefährden, hat die Bundesregierung möglicherweise daher diesen Part in ein zweites Gesetz ausgelagert.
Wie geht es weiter
Es bleibt abzuwarten, ob insbesondere durch Einwände des Bundesrates noch weitere Änderungen eintreten werden.
Fußnoten anzeigen ↓
- [ ↑ ]Abrufbar unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzes vorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/G-E-Mobilitaet/0-Gesetz.html (Stand: 1.8.2019).
- [ ↑ ]Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2019-07-31-steuerliche-foerderung-elektromobilitaet.html (Stand: 1.8.2019).