Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer
Wir weisen darauf hin, dass die mündliche Verhandlung zur Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer am 16.1.2018 stattfindet. Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Pressemitteilung 113/2017 vom 21.12.2017 die voraussichtliche Gliederung der mündlichen Verhandlung bekannt gegeben. Von besonderer Bedeutung dürfte hier der Gliederungspunkt „D“ sein, nämlich: Rechtsfolgen bei unterstelltem Verfassungsverstoß. Es ist nämlich nicht zu erwarten, dass das bisherige Recht verfassungskonform ist.