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Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 9 EStG

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WK-Abzugsverbot

In BerP 2016 Seite 114 wurde auf die damals anhängige Verfassungsbeschwerde hingewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 24.03.2016 Az. 2 BvR 878/15).

Weitere Verfahren sind nach unserer Recherche nicht anhängig, weswegen eingelegte Einsprüche zurückgenommen werden können.

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