WK-Abzugsverbot
In BerP 2016 Seite 114 wurde auf die damals anhängige Verfassungsbeschwerde hingewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 24.03.2016 Az. 2 BvR 878/15).
Weitere Verfahren sind nach unserer Recherche nicht anhängig, weswegen eingelegte Einsprüche zurückgenommen werden können.