Neufang Akademie

nach oben

Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten

Kategoriegrafik

Krankheitskosten einschließlich Zuzahlungen sind allgemeine außerge­wöhn­liche Be­lastungen nach § 33 Abs. 1 EStG. Aufgrund der zumutbaren Be­lastung muss der Steuer­pflich­tige einen Teil der Aufwendungen steuerrechtlich selbst tragen (§ 33 Abs. 3 EStG).

Nach Auffassung des BFH1 ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, bei den Krank­heitskosten auf den Ansatz der zumutbaren Belastung zu ver­zichten. Zum einkommensteuerrechtlich zu verschonenden Exis­tenz­minimum ge­hören zwar grund­sätz­lich auch die Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die Kran­ken- und Pflegeversorgung. Hierbei ist für die Bemessung des existenz­not­wendigen Aufwands auf das sozial­hilfe­rechtlich gewähr­leistete Leistungs­niveau abzustellen.


Fußnoten anzeigen


  1.  ]BFH, Urteile v. 2.9.2015 VI R 32/13 und VI R 33/13, juris.

Weitere Artikel dieser Ausgabe