
- Gericht / Az:
- FG Köln, Beschluss vom 20.2.2025 7 K 1204/22
- Fundstelle:
- juris
- Gesetz:
- § 35a EStG
- Streitfrage:
-
Gilt die Vorschrift des § 35a EStG auch für in der Schweiz gelegene Immobilien?
Haushalt innerhalb der EU oder EWR
Nach § 35a Abs 4 Satz 2 EStG wird die Steuerermäßigung von Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen nur gewährt, wenn der Haushalt in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegt.
Gilt nach Freizügigkeitsabkommen auch für Schweiz
Nach Ansicht des FG Kölns ist die Steuerermäßigung bei einem in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtigen auch für seinen Haushalt in der Schweiz zu gewähren. Die Nichtgewährung der Steuerermäßigung für in der Schweiz gelegene Haushalte verstößt gegen das Freizügigkeitsabkommen1 zwischen der EU und der Schweiz.
Praxishinweise
Fußnoten anzeigen ↓
- [ ↑ ]Abkommen zw. der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit v. 21.6.1999, BGBl 2001 II S. 810.