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Nichtgewährung der Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Immobilie in der Schweiz für europarechtswidrig?

Kategoriegrafik
Gericht / Az:
FG Köln, Beschluss vom 20.2.2025 7 K 1204/22
Fundstelle:
juris
Gesetz:
§ 35a EStG
Streitfrage:
Gilt die Vorschrift des § 35a EStG auch für in der Schweiz ge­le­ge­ne Immobilien?

Haushalt innerhalb der EU oder EWR

Nach § 35a Abs 4 Satz 2 EStG wird die Steuerermäßigung von Handwerker­leistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen nur gewährt, wenn der Haus­halt in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegt.

Gilt nach Freizügig­keits­ab­kommen auch für Schweiz

Nach Ansicht des FG Kölns ist die Steuerermäßigung bei einem in Deutsch­land unbeschränkt Steuerpflichtigen auch für seinen Haushalt in der Schweiz zu gewähren. Die Nichtgewährung der Steuerermäßigung für in der Schweiz ge­le­gene Haushalte verstößt gegen das Freizügigkeitsabkommen1 zwischen der EU und der Schweiz.

Praxishinweise

Das FG Köln hat die Rechtsfrage dem EuGH vorgelegt. Das Az. des Vor­la­ge­ver­fahrens beim EuGH lautet C-223/25. Sollte die Steuer­er­mäßi­gung für einen Haus­halt in der Schweiz nicht gewährt werden, sind ver­gleich­ba­re Fäl­len offenzughalten.
Einen ausführlichen Beitrag zu § 35a ESG finden Sie in Beratungspraxis 3/2025 S. 155 ff und Immer akuell IV/2024 S. 253 ff.

Fußnoten anzeigen


  1.  ]Abkommen zw. der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schwei­zerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit v. 21.6.1999, BGBl 2001 II S. 810.