
- Gesetz:
- § 4 Nr. 21 UStG
- Problemstellung:
- Änderungen durch das JStG 2024
Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG
Im Rahmen des JStG 2024 passte der Gesetzgeber die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen i. S. § 4 Nr. 21 UStG umfassend an. Wir haben Sie hierüber ausführlich in Beratungspraxis 11/2025 informiert. Bitte beachten Sie, dass im Laufe des Gesetzgebungsprozesses folgende explizite Aussage der Gesetzesbegründung zu entnehmen war (BT-Drucksache 20/13419, S. 256): Mit dieser Gesetzesänderung bleiben die bislang umsatzsteuerfreien Leistungen unverändert umsatzsteuerfrei.
BMF-Entwurf und -Schreiben in Arbeit
Dem Vernehmen nach existiert bereits ein erster (noch verwaltungsinterner) Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Bildungsleistungen. Die Verwaltung möchte diesen sehr zeitnah veröffentlichen (Januar/Februar 2025). Dem Vernehmen nach sollen darin folgende - für die Praxis zu begrüßende - Vereinfachungen enthalten sein:
Wir halten Sie auf dem Laufenden
Wie das BMF-Schreiben final formuliert wird, ist aktuell noch unsicher. Wir werden Sie zeitnah informieren, sobald neue Entwicklungen ersichtlich sind.
Praxishinweis
Ggf. werden wir auch zeitnah nach Ergehen eines BMF-Schreibens ein Sonder-Webinar hierzu anbieten.