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Pauschbeträge für Sachentnahmen und Richtsatzsammlung veröffentlicht

Verwaltungs-
anweisung:
BMF, Schreiben vom 17.9.2024 IV D 3 - S 1544/19/10001 :011
Fundstelle:
juris
Gesetz:
§ 162 AO

Pauschbeträge für Sachentnahmen 2024 veröffentlicht

Das BMF hat mit dem o. g. Schreiben seine Richtsatzsammlung für das Jahr 2023 ver­öf­fent­licht. Am Ende der Richtsatzsammlung finden sich auch die Ausführungen zu den für 2024 geltenden Pauschbeträgen für unentgeltliche Wertabgaben/Sachentnahmen.

Diese betragen: