- Verwaltungs-
anweisung: - BMF, Schreiben vom 17.9.2024 IV D 3 - S 1544/19/10001 :011
- Fundstelle:
- juris
- Gesetz:
- § 162 AO
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2024 veröffentlicht
Das BMF hat mit dem o. g. Schreiben seine Richtsatzsammlung für das Jahr 2023 veröffentlicht. Am Ende der Richtsatzsammlung finden sich auch die Ausführungen zu den für 2024 geltenden Pauschbeträgen für unentgeltliche Wertabgaben/Sachentnahmen.
Diese betragen: