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Grundsteuer - Transparenzregister

Fundstelle:
https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer-dossier/transparenzregister?control-f=rev
Gesetz:
Grundsteuergesetze

Die Feststellungsbescheide über den Grundsteuerwert zum 1.1.2022 und Grund­steuer­messbescheid zum 1.1.2025 ergehen. Die eigentlich spannende Frage ist, wie hoch wird der Hebesatz und damit die Grundsteuer. Die Vorgabe des BVerfG war die neutrale Um­set­zung, jedoch ist in Anbetracht der Finanzlage der Kommunen nicht damit zu rechnen.

In Baden-Württemberg gibt es nun ein Transparenzregister, das den Gemeinden einen Referenzbereich für den Hebesatz vorschlägt1. Eine Hebesatzempfehlung gibt es auch in Hessen2 und in Nordrhein-Westfalen3.

Praxishinweise

Gleichwohl bleibt es dabei, dass gegen jeden Grundsteuerwertbescheid und Grund­steuer­mess­bescheid Einspruch einzulegen ist.
Mit Schreiben vom 24.6.2024 hat sich die Verwaltung nunmehr den Aus­set­zungs­be­schlüs­sen des BFH4 zum Bundesmodell angeschlossen und folgt dieser Rechtsauffassung5.

Fußnoten anzeigen


  1.  ]Abrufbar unter: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer-dossier/transparenzregister (Stand: 18.9.2024)
  2.  ]Abrufbar unter: https://finanzen.hessen.de/presse/hebesatzempfehlungen-fuer-hessens-kommunen-berechnet (Stand: 18.9.2024)
  3.  ]Abrufbar unter: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/aufkommensneutrale-hebesaetze (Stand: 18.9.2024)
  4.  ]BerP 9/2024 S. 545.
  5.  ]FinMin Nordrhein-Westfalen, Schreiben v. 24.6.2024 S 3000-01-2024-16317-VA6, juris.