- Gericht / Az:
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BFH, Urteil v. 9.9.2023 I R 35/20
- Fundstelle:
- juris
- Gesetz:
- § 6 AStG
Streitig war, ob bei einem Wegzug in die Schweiz eine sog. Wegzugsbesteuerung in Bezug auf wesentliche Beteiligungen i. S. von § 17 EStG erfolgen kann.
Nach der Auffassung des BFH wird der § 6 AStG (trotz des Freizügigkeitsabkommens - FZA - der EU mit der Schweiz) verwirklicht, wenn der Stpfl. vor dem Wohnsitzwechsel in die Schweiz mehr als zehn Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war.
Die entstehende Steuer ist jedoch entsprechend § 6 Abs. 5 AStG zinslos zu stunden bzw. bei Wegzug ab 2022 in sieben Jahresraten zu entrichten.