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Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b UStG bei Überweisungen

Kategoriegrafik
Gericht / Az:
BFH, Urteil vom 17.8.2023 V R 12/22
Fundstelle:
juris
Gesetz:
§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b UStG

Bei der sog. Ist-Besteuerung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b UStG ist für die Um­satz­steuer­entstehung maßgebend, wann ein Geldbetrag vom Unternehmer vereinnahmt wird. Bei der Überweisung ist dies der Tag der Gutschrift auf dem Girokonto. Die reine Va­lu­tie­rung (Wertstellung) zu einem früheren Zeitpunkt ist nicht maßgebend.  

Praxishinweise

Relevant kann dies u. E. nur beim Übergang zwischen zwei Voranmeldezeiträumen oder Besteuerungszeiträumen sein.
Damit gelten für die Praxis erfreulicherweise die gleichen Grundsätze wie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG.