- Gericht / Az:
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BFH, Urteil vom 17.8.2023 V R 12/22
- Fundstelle:
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juris
- Gesetz:
- § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b UStG
Bei der sog. Ist-Besteuerung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b UStG ist für die Umsatzsteuerentstehung maßgebend, wann ein Geldbetrag vom Unternehmer vereinnahmt wird. Bei der Überweisung ist dies der Tag der Gutschrift auf dem Girokonto. Die reine Valutierung (Wertstellung) zu einem früheren Zeitpunkt ist nicht maßgebend.