
- Gericht / Az:
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BFH, Urteil vom 17.8.2023 V R 12/22
- Fundstelle:
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juris
- Gesetz:
- § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b UStG
Bei der sog. Ist-Besteuerung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b UStG ist für die Umsatzsteuerentstehung maßgebend, wann ein Geldbetrag vom Unternehmer vereinnahmt wird. Bei der Überweisung ist dies der Tag der Gutschrift auf dem Girokonto. Die reine Valutierung (Wertstellung) zu einem früheren Zeitpunkt ist nicht maßgebend.
Praxishinweise
Relevant kann dies u. E. nur beim Übergang zwischen zwei Voranmeldezeiträumen oder Besteuerungszeiträumen sein.
Damit gelten für die Praxis erfreulicherweise die gleichen Grundsätze wie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG.