- Gericht / Az:
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Hessisches FG, Gerichtsbescheid vom 15.12.2021 9 K 133/21 (Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 1/22)
- Fundstelle:
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EFG 2022 S. 566
- Gesetz:
- Art. 15 DBA SchweizArt. 15 DBA Schweiz
Sachverhalt
Einem Arbeitnehmer mit Dienstsitz in der Schweiz und Wohnsitz in Deutschland wurde während seiner Freistellung Arbeitslohn ausbezahlt.
Das FG ist der Auffassung, dass dem Ansässigkeitsstaat Deutschland und nicht dem früheren Tätigkeitsstaat Schweiz das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn in der Freistellung zusteht.