- Gericht / Az:
-
BFH, Urteil vom 3.5.2022 IX R 7/21
- Fundstelle:
- juris
- Gesetz:
- § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG
- Streitfrage:
- Führt die Überführung eines Wirtschaftsguts vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen zu einer Anschaffung im Sinne des anschaffungsnahen Aufwands?
Tatbestandsmerkmale des anschaffungsnahen Aufwands
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG liegt ein anschaffungsnaher Aufwand vor, wenn die folgenden Tatbestandsmerkmale erfüllt sind:
Entnahme ist keine Anschaffung
Nach Ansicht des BFH ist eine Entnahme einer Wohnung aus dem Betriebsvermögen keine Anschaffung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG. Der Begriff der „Anschaffung“ ist im Einkommensteuerrecht gesetzlich nicht definiert. Eine Anschaffung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn ein Wirtschaftsgut im Austausch mit einer Gegenleistung - also entgeltlich - erworben wird. Bei der Entnahme eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen fehlt indes die Gegenleistung. Außerdem fehlt es an einem Rechtsträgerwechsel.
BFH widerspricht der Vorinstanz
Die Vorinstanz1 war noch der Auffassung, dass die Entnahme einen anschaffungsähnlichen Vorgang darstellt und deshalb anschaffungsnahe Aufwendungen auch dann entstehen, wenn die nach der Entnahme getätigten Aufwendungen 15 % des Entnahmewerts übersteigen. Dem hat der BFH widersprochen.