- Verwaltungs-
anweisung: -
BMF, Bekanntmachung vom 30.3.2022
- Fundstelle:
-
BStBl 2022 I S. 205
- Gesetz:
- § 149 Abs. 1 AO , § 228 BewG
Das BMF hat die Grundstückseigentümer sowie die Eigentümer der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit einer öffentlichen Bekanntmachung zur Abgabe der Feststellungserklärung für die neuen Grundsteuerwerte aufgefordert.
Erbbaurechte und Gebäude auf fremdem Grund und Boden
Bei Erbbaurechten sind die Erbbauberechtigten unter Mitwirkung des Eigentümers zur Erklärungsabgabe verpflichtet. Steht ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden, richtet sich die Abgabepflicht an den Eigentümer des Grund und Bodens unter Mitwirkung des Gebäudeeigentümers.
Frist bis 31.10.2022
Elektronische Erklärung
Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 ist dem zuständigen Finanzamt bis zum 31.10.2022 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (elektronisches Formular) zu übermitteln. Maßgebend sind die Verhältnisse am 1.1.2022. Die elektronischen Formulare für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts werden ab 1.7.2022 z. B. im Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) bereitgestellt. Für die elektronische Übermittlung über das Portal „Mein ELSTER“ ist ein Benutzerkonto erforderlich. Das BMF weist darauf hin, dass eine erstmalige Registrierung bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann.
Bundesmodell
Die Aufforderung betrifft die folgenden Bundesländer, die das sog. Bundesmodell anwenden:
Vom Bundesmodell abweichende Länder
Die Bundesländer, die vom Bundesmodell abweichen, haben die Grundstückseigentümer ebenfalls zur Erklärungsabgabe mit den identischen Fristen aufgefordert:
Hinweis
Zum neuen Landesgrundsteuerrecht Baden-Württemberg verweisen wir auf unsere Seminare am
Hinweis: Das Seminar beinhaltet auch eine vertiefende Darstellung des Bundesmodells sowie Hinweise zu den Modellen Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen sowie das modifizierte Bundesmodell Saarland und Sachsen.
Fußnoten anzeigen ↓
- [ ↑ ]Bayerisches Landesamt für Steuern, öffentliche Bekanntmachung v. 30.3.2022, https://www.grundsteuer.bayern.de/pdf/2022-03-30_Aufforderung_zur_Erklaerungsabgabe_BayGrSt.pdf (Stand: 10.6.2022).
- [ ↑ ]Finanzministerium Baden-Württemberg, öffentliche Bekannmachung v. 9.3.2022 FM3-S 3000-1/28/1, https://fm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-fm/intern/Bilder/Haushalt_Finanzen_Steuern/Grundsteuer/2022-03-30_GABl-2022_103_%C3%B6ff_Bekantmachung_Aufforderung_z_Abgabe_Erkl%C3%A4rung_Feststellung_Grundsteuerwert_Hauptfeststellungszeitpunkt_01.01.2022.pdf (Stand: 10.6.2022).
- [ ↑ ]Hessisches Finanzministerium, öffentliche Bekanntmachung v. 28.3.2022, https://finanzamt.hessen.de/oeffentliche-bekanntmachung (Stand: 10.6.2022).
- [ ↑ ]Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg, öffentliche Bekanntmachung v. 22.3.2022, https://www.hamburg.de/contentblob/16008750/07915561ecbf597a4e53a85e6e7df214/data/aufforderung-zur-erklaerungsabgabe.pdf (Stand: 10.6.2022).
- [ ↑ ]Landesamt für Steuern Niedersachsen, Bekanntgabe v. 21.3.2022 G 1002-6, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 11/2022 S. 342.