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Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1.1.2022

Kategoriegrafik
Verwaltungs-
anweisung:
BMF, Bekanntmachung vom 30.3.2022
Fundstelle:
BStBl 2022 I S. 205
Gesetz:
§ 149 Abs. 1 AO , § 228 BewG

Das BMF hat die Grundstückseigentümer sowie die Eigentümer der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit einer öffentlichen Bekanntmachung zur Abgabe der Fest­stel­lungs­er­klär­ung für die neuen Grundsteuerwerte aufgefordert.

Erbbaurechte und Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Bei Erbbaurechten sind die Erbbauberechtigten unter Mitwirkung des Eigentümers zur Erklärungsabgabe verpflichtet. Steht ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden, richtet sich die Abgabepflicht an den Eigentümer des Grund und Bodens unter Mitwirkung des Gebäudeeigentümers.

Frist bis 31.10.2022


Elektronische Erklärung

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 ist dem zuständigen Finanzamt bis zum 31.10.2022 nach amtlich vor­ge­schrie­ben­em Datensatz durch Datenfernübertragung (elektronisches Formular) zu über­mit­teln. Maßgebend sind die Verhältnisse am 1.1.2022. Die elektronischen Formulare für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts werden ab 1.7.2022 z. B. im Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) bereitgestellt. Für die elektronische Übermittlung über das Portal „Mein ELSTER“ ist ein Benutzerkonto erforderlich. Das BMF weist darauf hin, dass eine erstmalige Registrierung bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann.

Bundesmodell

Die Aufforderung betrifft die folgenden Bundesländer, die das sog. Bundesmodell anwenden:

Berlin
Brandenburg
Bremen
Mecklenburg-Vorpommern
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Vom Bundesmodell abweichende Länder

Die Bundesländer, die vom Bundesmodell abweichen, haben die Grundstückseigentümer ebenfalls zur Erklärungsabgabe mit den identischen Fristen aufgefordert:

Bayern1
Baden-Württemberg2
Hessen3
Hamburg4
Niedersachsen5   

Hinweis

Zum neuen Landes­grund­steuer­recht Baden-Württem­berg verweisen wir auf unsere Seminare am

04.07.2022 in Heidelberg,
06.07.2022 in Calw,
07.07.2022 als Onlineseminar und
12.07.2022 in Freiburg.

Hinweis: Das Seminar beinhaltet auch eine vertiefende Darstellung des Bundesmodells sowie Hinweise zu den Modellen Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen sowie das modifizierte Bundesmodell Saarland und Sachsen.


Fußnoten anzeigen


  1.  ]Bayerisches Landesamt für Steuern, öffentliche Bekanntmachung v. 30.3.2022, https://www.grundsteuer.bayern.de/pdf/2022-03-30_Aufforderung_zur_Erklaerungsabgabe_BayGrSt.pdf (Stand: 10.6.2022).
  2.  ]Finanzministerium Baden-Württemberg, öffentliche Bekannmachung v. 9.3.2022 FM3-S 3000-1/28/1, https://fm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-fm/intern/Bilder/Haushalt_Finanzen_Steuern/Grundsteuer/2022-03-30_GABl-2022_103_%C3%B6ff_Bekantmachung_Aufforderung_z_Abgabe_Erkl%C3%A4rung_Feststellung_Grundsteuerwert_Hauptfeststellungszeitpunkt_01.01.2022.pdf (Stand: 10.6.2022).
  3.  ]Hessisches Finanzministerium, öffentliche Bekanntmachung v. 28.3.2022, https://finanzamt.hessen.de/oeffentliche-bekanntmachung (Stand: 10.6.2022).
  4.  ]Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg, öffentliche Bekanntmachung v. 22.3.2022, https://www.hamburg.de/contentblob/16008750/07915561ecbf597a4e53a85e6e7df214/data/aufforderung-zur-erklaerungsabgabe.pdf (Stand: 10.6.2022).
  5.  ]Landesamt für Steuern Niedersachsen, Bekanntgabe v. 21.3.2022 G 1002-6, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 11/2022 S. 342.