- Verwaltungs-
anweisung: - Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 28.2.2021
- Fundstelle:
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Abrufbar unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Allgemeinverfuegung/2022-02-28-allgemeinverfuegung-28-februar-2022.html
- Gesetz:
- § 35a Abs. 3 EStG
Räum¬lich-funk-tionaler Zusam¬men-hang zum Haushalt fehlt
Der BFH1 hat entschieden, dass die von einer Gemeinde auf die Anwohner umgelegten Erschließungskosten eines Grundstücks nicht als haushaltsnahe Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) abzugsfähig sind, weil es am räumlich-funktionalen Zusammenhang zum Haushalt fehlt.
Eine ausführliche Besprechung dieser Urteile finden Sie in
Einsprüche werden durch Allgemeinverfügung zurückgewiesen
Die Verwaltung weist in einer Allgemeinverfügung darauf hin, dass am 28.2.2022 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer zurückgewiesen werden, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die von einer Gemeinde auf die Anwohner umgelegten Erschließungskosten eines Grundstücks seien als haushaltsnahe Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) zu behandeln.
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- [ ↑ ]BFH, Urteile v. 28.4.2020 VI R 50/17, BFH/NV 2020 S. 1251; v. 21.2.2018 VI R 18/16, BFH/NV 2018 S. 855.