- Verwaltungs-
anweisung: -
FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 18.10.2021 VI 304 - S 2143-065
- Fundstelle:
-
juris
- Gesetz:
- §§ 24, 34 EStG
Steuerermäßigung bei außerordentlichen Einkünften
Die sog. Fünftelregelung ist eine Steuerermäßigung, die die Progressionswirkung außerordentlicher Einkünfte abmildern soll. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG verweist auf Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 EStG, die u. a. solche außerordentlichen Einkünfte darstellen.
FinMin Schleswig-Holstein: Keine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 EStG
Nach Ansicht des FinMin Schleswig-Holstein ist für die staatlichen Coronahilfen keine Fünftelregelung zu gewähren. Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 EStG liegen nicht vor und zwar aus mehreren Gründen:
Praxishinweis
Zu diesem Thema ist das letzte Wort sicher noch nicht gesprochen2. Bei betroffenen Mandanten sollte das Vorliegen der Zusammenballung ermittelt und dargelegt werden. Bis Klarheit herrscht, sollten die Fälle soweit als möglich offen gehalten werden.