- Verwaltungs-
anweisung: - Finanzministerium Thüringen, Medieninformation vom 29.9.2021
- Fundstelle:
-
Abrufbar unter: https://finanzen.thueringen.de/aktuelles/medieninfo/detailseite/finanzministerin-heike-taubert-informiert-lohnsteuerklasse-jetzt-ganz-einfach-online-wechseln-formulare-im-lohnsteuer-ermaessigungsverfahren-koennen-ab-freitag-digital-in-den-thueringer-finanzaemtern-eingereicht-werden
- Gesetz:
- § 38b EStG
Wechsel der Steuerklasse ab 1.10. online möglich
Ab dem 1.10.2021 können Anträge und Erklärungen zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen, die bisher in Papierform abgegeben werden mussten, erstmalig auch elektronisch dem zuständigen Finanzamt übermittelt werden. Darauf weist das Finanzministerium Thüringen im o. g. Schreiben ausdrücklich hin. Gleiches gilt bei der Mitteilung der zu berücksichtigenden Kinderfreibeträge oder wenn die Voraussetzungen für eine günstigere Steuerklasse entfallen sind (z. B. Verlust der Steuerklasse II wenn ein/e Alleinerziehende/r mit seinem/ihrer Partner/in zusammenzieht). Die Übermittlung erfolgt bundesweit über das Online-Portal „Mein ELSTER“ oder über Übermittlungsprogramme privater Anbieter.
Praxishinweis
Folgende Anträge und Erklärungen können ab dem 1. Oktober elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden: