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Lohnsteuerklasse kann online gewechselt werden

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Wechsel der Steuerklasse ab 1.10. online möglich

Ab dem 1.10.2021 können Anträge und Erklärungen zu den Lohn­steu­er­ab­zugs­merk­malen, die bisher in Papierform abgegeben werden mussten, erst­malig auch elektronisch dem zuständigen Finanzamt übermittelt werden. Da­rauf weist das Finanzministerium Thüringen im o. g. Schreiben aus­drück­lich hin. Gleiches gilt bei der Mitteilung der zu be­rück­sich­ti­gen­den Kin­der­frei­be­trä­ge oder wenn die Voraussetzungen für eine günstigere Steu­er­klasse entfallen sind (z. B. Verlust der Steuerklasse II wenn ein/e Al­lein­er­zieh­en­de/r mit sei­nem/ihrer Partner/in zusammenzieht). Die Über­mitt­lung erfolgt bundesweit über das On­line-Portal „Mein ELSTER“ oder über Über­mittlungsprogramme pri­va­ter Anbieter.

Praxishinweis

Folgende Anträge und Erklärungen können ab dem 1. Oktober elektronisch an das Fi­nanzamt übermittelt werden:

Antrag auf Steuerklassenwechsel
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
Erklärung zum dauernden Getrenntleben
Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen oder le­bens­part­ner­schaft­li­chen Ge­mein­schaft
Antrag zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)