- Verwaltungs-
anweisung: -
BMF, Schreiben vom 21.09.2021 IV C 3 - S 2197/19/10009 :009
- Fundstelle:
-
juris
- Gesetz:
- § 7b EStG
Bauantrag oder Bauanzeige zwischen 1.9.2018 und 31.12.2021
Eine der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG) ist es, dass der Bauantrag oder - wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist - die Bauanzeige nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellt bzw. getätigt worden ist.
Im Ausnahmefall auch Baubeginn
Das BMF hat sein bisheriges Schreiben um folgenden Satz ergänzt: Für Mietwohnungen, die nach den baurechtlichen Vorschriften ohne Bauantrag bzw. Bauanzeige errichtet werden können, kann hinsichtlich des in Satz 1 genannten Zeitraums auf den Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung abgestellt werden.