- Gesetz:
- § 7g Abs. 3 EStG
- Problemstellung:
-
Verlängerung der Reinvestitionsfrist nach § 7g Abs. 3 EStG aufgrund der Coronapandemie.
Verlängerung der Übertragungsfrist bei IAB
Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Reinvestitionsfrist nach § 7g Abs. 3 EStG um ein Jahr verlängert. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts wurde erneut eine Verlängerung der Reinvestitionsfrist beschlossen. Es gelten somit folgende späteste Übertragungszeitpunkte:
Bildung des IAB | Späteste Übertragung |
2016 | 2019 |
2017 | 2022 |
2018 | 2022 |
2019 | 2022 |
2020 | 2023 |
Praxishinweis
Nachdem der Investitionsabzugsbetrag nicht mehr an ein bestimmtes Wirt-schaftsgut gekoppelt ist, empfiehlt es sich, jeweils die „ältesten“ Investitionsabzugsbeträge zu übertragen, um eine Verzinsung zu vermeiden, falls nicht alle Investitionsabzugsbeträge übertragen werden können.