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Verlängerte Investitionsfristen beim In­ves­ti­tions­ab­zugsbetrag

Kategoriegrafik
Gesetz:
§ 7g Abs. 3 EStG
Problemstellung:
Verlängerung der Reinvestitionsfrist nach § 7g Abs. 3 EStG auf­grund der Coronapandemie.

Verlängerung der Übertragungsfrist bei IAB

Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Reinvestitionsfrist nach § 7g Abs. 3 EStG um ein Jahr verlängert. Durch das Gesetz zur Mo­der­ni­sier­ung des Körperschaftsteuerrechts wurde erneut eine Verlängerung der Re­in­ves­ti­tions­frist beschlossen. Es gelten somit folgende späteste Über­tra­gungs­zeit­punkte:

Bildung des IABSpäteste Übertragung
20162019
20172022
20182022
20192022
20202023

Praxishinweis

Nachdem der Investitionsabzugsbetrag nicht mehr an ein bestimmtes Wirt-schaftsgut gekoppelt ist, empfiehlt es sich, jeweils die „ältesten“ In­ves­ti­ti­ons­ab­zugs­beträge zu übertragen, um eine Verzinsung zu vermeiden, falls nicht alle Investitionsabzugsbeträge übertragen werden können.