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Zumutbare Belastung bei den Krankheitskosten

Kategoriegrafik

Krankheitskosten

Krankheitskosten einschließlich Zuzahlungen sind allgemeine außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs. 1 EStG. Aufgrund der zumutbaren Belastung muss der Steuerpflichtige einen Teil der Aufwendungen steuerrechtlich selbst tragen (§ 33 Abs. 3 EStG). Gegen die Kürzung um die zumutbare Belastung ist eine weitere1 Verfassungsbeschwerde unter dem Az.: 2 BvR 221/17 anhängig.

Praxishinweis

Es wird weiterhin dazu geraten, gegen die Kürzung um die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG Einspruch einzulegen. Das Verfahren Az. 2 BvR 180/16 wurde nicht zur Entscheidung angenommen.


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  1.  ]Siehe hierzu Newsletter 8/2016 v. 26.5.2016.

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