29.04.26
| Immer aktuell
E-Rechnung und Bewirtungsbelege: Steuerliche Anerkennung nach dem BMF-Schreiben vom 19.11.2025 in der Praxis
Immer aktuell III Mai 2026
Themen dieser Ausgabe
Aktuelle Kurzhinweise
Wichtige Urteile / Verwaltungsanweisungen
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen
- Aufwendungen für Stellplatz nicht Teil der Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung
- Das Kriterium der Haushaltszugehörigkeit bei den Kinderbetreuungskosten ist verfassungsgemäß
- Keine vorteilsmindernde Berücksichtigung der vom Arbeitnehmer getragenen Stellplatzkosten
- Gewinngrenze bei einem Investitionsabzugsbetrag
- Kosten des Arbeitgebers für die Verabschiedung eines Arbeitnehmers führen nicht zu Arbeitslohn
- Vergütungen aus einem obligatorischen Arbeitnehmer-Genussrecht sind Kapitalerträge i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG
- Laufende Gewinnanteile aus typisch stiller Beteiligung sind Kapitalerträge i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG
- Ein hochpreisiges Wohnmobil ist ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs
E-Rechnung und Bewirtungsbelege: Steuerliche Anerkennung nach dem BMF-Schreiben vom 19.11.2025 in der Praxis
Aktivrente: Grenzfälle, Gestaltungsüberlegungen, Chancen und Risiken
- 1. Ist die Aktivrente ein Jahresbetrag von 24.000 € oder ein Monatsbetrag von 2.000 €?
- 2. 2.000 € beim Arbeitnehmer entsprechen nicht 2.000 € beim Arbeitgeber - Die Krux der Sozialversicherung
- 3. Gestaltungsüberlegung zu Lohnhöhe: Warum 2.102,50 € besser sind als 2.000 €
- 4. Wie wirkt sich die Aktivrente auf die Werbungskosten aus?
- 5. Beschäftigung von Familienangehörigen
- 6. Weitere Optimierungen
- 7. Fazit
Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten? - Die aktuelle Abgrenzung nach dem BMF-Schreiben vom 26.1.2026
- 1. Einordnung von Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen
- 2. Anschaffungskosten
- 3. Herstellungskosten
- 4. Anschaffungsnahe Herstellungskosten
- 5. Zusammentreffen von Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit Erhaltungsaufwendungen
- 6. Feststellungslast
- 7. Divergierende Auffassung des IDW
Verfahrensrechtliche Änderungen zum Jahreswechsel
- 1. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO Auch E-Sport gilt als Sport und damit gemeinnütziger Zweck
- 2. § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO Erhöhung der zeitnahen Mittelverwendungsgrenze von 45.000 € auf 100.000 €
- 3. § 58 Nr. 11 AO Photovoltaik und EEG-Anlagen sind nicht schädlich für Gemeinnützigkeit o. ä.
- 4. § 64 Abs. 3 AO Grenze Geschäftsbetriebe wird von 45.000 € auf 50.000 € erhöht
- 5. § 91 Abs. 2a AO Keine Anhörung mehr bei E-Daten
- 6. § 122a AO Elektronische Bekanntgabe von Bescheiden verschiebt sich
- 7. § 379 Abs. 1 Nr. 9 AO Nichtmeldung von Kassensystemen als Ordnungswidrigkeit
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- Anschaffungskosten eines Gebäudes
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- Behindertes Kind
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- Elektronische Steuererklärung
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- nicht abzugsfähige BA
- Private Pkw-Nutzung
- Private Veräußerungsgeschäfte
- Rente
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