- Verwaltungs-
anweisung: - Evaluationsbericht KMU Forschung Austria, WIFO und ifo Institut, Dezember 2025, mit Stellungnahme der Bundesregierung
- Fundstelle:
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Abrufbar unter: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Evaluierungsberichte/Evaluierung-Forschungszulagengesetz.html
- Gesetz:
- FZulG
- Problemstellung:
- Erreicht die Forschungszulage ihre Ziele, und was folgt daraus für die Beratung?
Pflicht zur Evaluation
Als die Forschungszulage 2020 eingeführt wurde, hat der Gesetzgeber zugleich festgelegt, dass sie nach fünf Jahren wissenschaftlich überprüft wird. Diese Evaluation liegt jetzt vor. KMU Forschung Austria, WIFO und ifo haben im Auftrag des BMF die Daten der Bescheinigungsstelle (BSFZ) und der Finanzverwaltung mit zwei großen Unternehmensbefragungen verknüpft und über mehrere Jahre Unternehmen, Förderberater und Finanzverwaltung interviewt1. Die Bundesregierung hat dazu Stellung genommen2. Kurzum: Die Zulage wirkt. Am stärksten bei kleinen Unternehmen, obwohl das meiste Geld an die Großen fließt.
Praxishinweis
Wir haben uns in BerP 1/2020 ausführlich in einem Systematikbeitrag zur Forschungszulage geäußert.
Nachfolgend wird ein Überblick über die Evaluierungsergebnisse gegeben. Vorneweg sei klargestellt: Es wird letztlich die endgültige Beibehaltung der Forschungszulage empfohlen. Wir gehen aktuell daher davon aus, dass die Forschungszulage uns auch künftig erhalten bleiben wird. Nun aber zu den Ergebnissen.
Wer die Zulage nutzt
Bis Ende August 2025 haben über 16.000 Unternehmen eine Bescheinigung der BSFZ erhalten. Das ist mehr als die Hälfte der regelmäßig forschenden Unternehmen in Deutschland. Rund 86 % der Antragsteller sind KMU, 63 % sogar Kleinst- oder Kleinunternehmen, 18 % Start-ups, die höchstens fünf Jahre alt sind. Gefördert werden vor allem anwendungsnahe Projekte mit kurzer bis mittlerer Verwertungsperspektive, sechs von zehn ohne Kooperationspartner3.
Messbar mehr Forschung
Kern der Evaluation sind ökonometrische Vergleiche mit Kontrollgruppen. Unternehmen mit positiver Bescheinigung haben ihre FuE-Ausgaben gegenüber forschenden Unternehmen ohne Antrag im Schnitt um 13,7 % gesteigert, ihr FuE-Personal um 11,4 %. Die eigenen Mittel für FuE stiegen um rund 20 %. Die Zulage verdrängt also kein Eigengeld4. Kleine Unternehmen und solche mit geringer Forschungsintensität reagieren stärker als Großunternehmen. Eine Verdrängung der direkten Projektförderung stellen die Gutachter bisher nicht fest5.
Die Grenzen
Der Bericht benennt auch die Schwächen. Mitnahmeeffekte gibt es, vor allem bei größeren Unternehmen, die ohnehin nahe an ihrem optimalen Forschungsniveau arbeiten. Dass Unternehmen wegen der Zulage erstmals forschen, ließ sich bisher nicht nachweisen. Die Zulage stabilisiert und vertieft vorhandene Forschung6. Rund die Hälfte des Geldes fließt in höhere Löhne für knappes FuE-Personal, nur die andere Hälfte in zusätzliche Kapazität. Und obwohl KMU stärker reagieren, erhalten Großunternehmen rund 55 % des Fördervolumens7.
Verwaltung und Berater
Die Verwaltungskosten liegen bei rund 3,4 % und sinken aktuell noch weiter. Nach dem ersten Antrag empfinden Unternehmen das Verfahren als deutlich weniger bürokratisch als die Projektförderung. Trotzdem kostet ein Antrag im Schnitt 30 Stunden. Rund zwei Drittel der Anträge entstehen mit externen Förderberatern, deren Honorare die Wirtschaftlichkeitsschwelle auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 100.000 € anheben8, was u. E. extrem problematisch ist.
Empfehlungen
Die Gutachter empfehlen, die Zulage dauerhaft beizubehalten und die Verrechnung mit Vorauszahlungen konsequent zu nutzen. Der Antrag soll einfacher werden, etwa durch eine KI-gestützte Vorprüfung, Textbausteine, das Once-Only-Prinzip und eine Hotline. Die Bemessungsgrundlage soll nicht pauschal weiter steigen, weil zusätzliche Effekte vor allem bei KMU entstehen9. Für unseren Berufsstand bemerkenswert: Um neue Nutzer zu erreichen, sollten Steuerberater systematischer eingebunden werden10.
Stellungnahme der Bundesregierung
Die Bundesregierung begrüßt die Empfehlungen und will sie „nach Möglichkeit“ berücksichtigen. Sie sieht in der Zulage einen Beitrag zum Ziel, 3,5 % des BIP in Forschung und Entwicklung zu investieren11. Die Gutachter sind hier zurückhaltender. KMU tragen nur 9 bis 10 % der FuE-Ausgaben der Wirtschaft, der gesamtwirtschaftliche Effekt bleibe deshalb begrenzt. Pauschale Quotenziele halten sie ohnehin für wenig aussagekräftig12.
Hebel: brutto, nicht netto
U. E. lohnt ein zweiter Blick auf die Hebelwirkung, die die Stellungnahme mit 1,0 bis 1,2 angibt. Das ist ein Bruttowert, der die Zulage selbst enthält13. Am unteren Rand löst ein Förder-Euro also rund einen Euro zusätzlicher Forschung aus, der zu einem großen Teil aus der Zulage selbst besteht. Die Gutachter halten gerade diesen Wert für den belastbarsten und sehen 1,2 bis 1,8 als obere Bandbreite. Wegen der kurzen Laufzeit und der Verzerrung durch die Pandemie sind alle Werte nur eingeschränkt aussagekräftig14. Ein solides Ergebnis, aber nüchterner, als die Stellungnahme klingt.
Praxishinweise
Mandanten ansprechen
Vorauszahlungen herabsetzen
Kleine Projekte rechnen
Nicht auf Vereinfachungen warten
Fußnoten anzeigen ↓
- [ ↑ ]Kaufmann/Bittschi/Czernich/Falck/Hoffmann/Kofler/Marcher/Schiestl, Evaluation des Forschungszulagengesetzes im Zeitraum 2021 bis 2025, Endbericht, Dezember 2025, abrufbar unter: www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Forschungszulage/forschungszulage.html (Stand: 15.10.2026), künftig: Evaluationsbericht.
- [ ↑ ]Stellungnahme der Bundesregierung zum Evaluierungsbericht „Evaluation des Forschungszulagengesetzes im Zeitraum 2021 bis 2025“, abrufbar unter: www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Forschungszulage/forschungszulage.html (Stand: 15.10.2026), künftig: Stellungnahme.
- [ ↑ ]Vgl. Evaluationsbericht, S. 3.
- [ ↑ ]Vgl. Evaluationsbericht, S. 4.
- [ ↑ ]Vgl. Evaluationsbericht, S. 4 f.
- [ ↑ ]Vgl. Evaluationsbericht, S. 4.
- [ ↑ ]Vgl. Evaluationsbericht, S. 5.
- [ ↑ ]Vgl. Evaluationsbericht, S. 4 f., 150.
- [ ↑ ]Vgl. Evaluationsbericht, S. 6 f.
- [ ↑ ]Vgl. Evaluationsbericht, S. 149.
- [ ↑ ]Vgl. Stellungnahme, S. 2.
- [ ↑ ]Vgl. Evaluationsbericht, S. 6.
- [ ↑ ]Vgl. Stellungnahme, S. 1; Evaluationsbericht, S. 212 f.
- [ ↑ ]Vgl. Evaluationsbericht, S. 213.
- [ ↑ ]Vgl. Evaluationsbericht, S. 33.
- [ ↑ ]Vgl. Evaluationsbericht, S. 135.