Neufang Akademie

nach oben

Fünf Jahre Forschungszulage: Sie wirkt, am stärksten bei kleinen Unternehmen

Kategoriegrafik
Verwaltungs-
anweisung:
Evaluationsbericht KMU Forschung Austria, WIFO und ifo Institut, Dezember 2025, mit Stellungnahme der Bundesregierung
Fundstelle:
Abrufbar unter: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Evaluierungsberichte/Evaluierung-Forschungszulagengesetz.html
Gesetz:
FZulG
Problemstellung:
Erreicht die Forschungszulage ihre Ziele, und was folgt daraus für die Beratung?

Pflicht zur Evaluation

Als die Forschungszulage 2020 eingeführt wurde, hat der Gesetzgeber zugleich festgelegt, dass sie nach fünf Jahren wissenschaftlich überprüft wird. Diese Evaluation liegt jetzt vor. KMU Forschung Austria, WIFO und ifo haben im Auftrag des BMF die Daten der Bescheinigungsstelle (BSFZ) und der Finanzverwaltung mit zwei großen Unternehmensbefragungen verknüpft und über mehrere Jahre Unternehmen, Förderberater und Finanzverwaltung interviewt1. Die Bundesregierung hat dazu Stellung genommen2. Kurzum: Die Zulage wirkt. Am stärksten bei kleinen Unternehmen, obwohl das meiste Geld an die Großen fließt.

Praxishinweis

Wir haben uns in BerP 1/2020 ausführlich in einem Systematikbeitrag zur Forschungszulage geäußert.

Nachfolgend wird ein Überblick über die Evaluierungsergebnisse gegeben. Vorneweg sei klargestellt: Es wird letztlich die endgültige Beibehaltung der Forschungszulage empfohlen. Wir gehen aktuell daher davon aus, dass die Forschungszulage uns auch künftig erhalten bleiben wird. Nun aber zu den Ergebnissen.

Wer die Zulage nutzt

Bis Ende August 2025 haben über 16.000 Unternehmen eine Bescheinigung der BSFZ erhalten. Das ist mehr als die Hälfte der regelmäßig forschenden Unternehmen in Deutschland. Rund 86 % der Antragsteller sind KMU, 63 % sogar Kleinst- oder Kleinunternehmen, 18 % Start-ups, die höchstens fünf Jahre alt sind. Gefördert werden vor allem anwendungsnahe Projekte mit kurzer bis mittlerer Verwertungsperspektive, sechs von zehn ohne Kooperationspartner3.

Messbar mehr Forschung

Kern der Evaluation sind ökonometrische Vergleiche mit Kontrollgruppen. Unternehmen mit positiver Bescheinigung haben ihre FuE-Ausgaben gegenüber forschenden Unternehmen ohne Antrag im Schnitt um 13,7 % gesteigert, ihr FuE-Personal um 11,4 %. Die eigenen Mittel für FuE stiegen um rund 20 %. Die Zulage verdrängt also kein Eigengeld4. Kleine Unternehmen und solche mit geringer Forschungsintensität reagieren stärker als Großunternehmen. Eine Verdrängung der direkten Projektförderung stellen die Gutachter bisher nicht fest5.

Die Grenzen

Der Bericht benennt auch die Schwächen. Mitnahmeeffekte gibt es, vor allem bei größeren Unternehmen, die ohnehin nahe an ihrem optimalen Forschungsniveau arbeiten. Dass Unternehmen wegen der Zulage erstmals forschen, ließ sich bisher nicht nachweisen. Die Zulage stabilisiert und vertieft vorhandene Forschung6. Rund die Hälfte des Geldes fließt in höhere Löhne für knappes FuE-Personal, nur die andere Hälfte in zusätzliche Kapazität. Und obwohl KMU stärker reagieren, erhalten Großunternehmen rund 55 % des Fördervolumens7.

Verwaltung und Berater

Die Verwaltungskosten liegen bei rund 3,4 % und sinken aktuell noch weiter. Nach dem ersten Antrag empfinden Unternehmen das Verfahren als deutlich weniger bürokratisch als die Projektförderung. Trotzdem kostet ein Antrag im Schnitt 30 Stunden. Rund zwei Drittel der Anträge entstehen mit externen Förderberatern, deren Honorare die Wirtschaftlichkeitsschwelle auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 100.000 € anheben8, was u. E. extrem problematisch ist.

Empfehlungen

Die Gutachter empfehlen, die Zulage dauerhaft beizubehalten und die Verrechnung mit Vorauszahlungen konsequent zu nutzen. Der Antrag soll einfacher werden, etwa durch eine KI-gestützte Vorprüfung, Textbausteine, das Once-Only-Prinzip und eine Hotline. Die Bemessungsgrundlage soll nicht pauschal weiter steigen, weil zusätzliche Effekte vor allem bei KMU entstehen9. Für unseren Berufsstand bemerkenswert: Um neue Nutzer zu erreichen, sollten Steuerberater systematischer eingebunden werden10.

Stellungnahme der Bundesregierung

Die Bundesregierung begrüßt die Empfehlungen und will sie „nach Möglichkeit“ berücksichtigen. Sie sieht in der Zulage einen Beitrag zum Ziel, 3,5 % des BIP in Forschung und Entwicklung zu investieren11. Die Gutachter sind hier zurückhaltender. KMU tragen nur 9 bis 10 % der FuE-Ausgaben der Wirtschaft, der gesamtwirtschaftliche Effekt bleibe deshalb begrenzt. Pauschale Quotenziele halten sie ohnehin für wenig aussagekräftig12.

Hebel: brutto, nicht netto

U. E. lohnt ein zweiter Blick auf die Hebelwirkung, die die Stellungnahme mit 1,0 bis 1,2 angibt. Das ist ein Bruttowert, der die Zulage selbst enthält13. Am unteren Rand löst ein Förder-Euro also rund einen Euro zusätzlicher Forschung aus, der zu einem großen Teil aus der Zulage selbst besteht. Die Gutachter halten gerade diesen Wert für den belastbarsten und sehen 1,2 bis 1,8 als obere Bandbreite. Wegen der kurzen Laufzeit und der Verzerrung durch die Pandemie sind alle Werte nur eingeschränkt aussagekräftig14. Ein solides Ergebnis, aber nüchterner, als die Stellungnahme klingt.

Praxishinweise

Die Zulage bleibt, und sie ist seit 2026 großzügiger. Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 12 Mio. €. Gemein- und Betriebskosten werden pauschal mit 20 % der förderfähigen Personalkosten angesetzt, Eigenleistungen von Einzel- und Mitunternehmern mit 100 € je Stunde. KMU erhalten seit dem 28.3.2024 einen Fördersatz von 35 %, Großunternehmen 25 %15. Wer Mandanten mit Entwicklungsarbeit betreut, etwa an Software, Verfahren oder Prototypen, sollte die Zulage aktiv ansprechen.

Mandanten ansprechen

Ist die Zulage festgesetzt, die Steuererklärung für die nächste Ver­an­la­gung aber noch nicht abgegeben, sollen die Vorauszahlungen auf An­trag um die festgesetzte Zulage herabgesetzt werden, höchstens auf 0 € (§ 10 Abs. 2a FZulG). Für liquiditätsschwache Kleinunternehmen macht das nach den Interviews einen spürbaren Unterschied16. Ohne Antrag passiert nichts. Er gehört deshalb unmittelbar nach dem For­schungs­zu­lagen­bescheid auf die Fristenliste.

Vorauszahlungen herabsetzen

Die 100.000-€-Schwelle der Gutachter bezieht sich auf einen Fördersatz von 25 % und die Rechtslage vor 2026. U. E. liegt sie für KMU heute deutlich niedriger. Beispiel: Förderfähige Personalkosten von 80.000 € zuzüglich 20 % Pauschale ergeben eine Bemessungsgrundlage von 96.000 €, bei 35 % also eine Zulage von 33.600 €. Entscheidend ist, was davon nach dem Beraterhonorar übrig bleibt. Wer die Projektbeschreibung nach den Frascati-Kriterien mit dem Mandanten selbst erarbeitet, macht auch kleine Anträge wirtschaftlich.

Kleine Projekte rechnen

Die angekündigten Erleichterungen sind nur Empfehlungen. Der Antrag lässt sich nach dem heutigen Verfahren stellen, Folgeanträge werden nach den Erfahrungen der Unternehmen deutlich leichter. U. E. spricht nichts dafür, eine Antragstellung bis zu einer Reform aufzuschieben.

Nicht auf Verein­fachungen warten


Fußnoten anzeigen ↓


  1. [ ↑ ]Kaufmann/Bittschi/Czernich/Falck/Hoffmann/Kofler/Marcher/Schiestl, Evaluation des Forschungszulagengesetzes im Zeitraum 2021 bis 2025, Endbericht, Dezember 2025, abrufbar unter: www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Forschungszulage/forschungszulage.html (Stand: 15.10.2026), künftig: Evaluationsbericht.
  2. [ ↑ ]Stellungnahme der Bundesregierung zum Evaluierungsbericht „Evaluation des Forschungszulagengesetzes im Zeitraum 2021 bis 2025“, abrufbar unter: www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Forschungszulage/forschungszulage.html (Stand: 15.10.2026), künftig: Stellungnahme.
  3. [ ↑ ]Vgl. Evaluationsbericht, S. 3.
  4. [ ↑ ]Vgl. Evaluationsbericht, S. 4.
  5. [ ↑ ]Vgl. Evaluationsbericht, S. 4 f.
  6. [ ↑ ]Vgl. Evaluationsbericht, S. 4.
  7. [ ↑ ]Vgl. Evaluationsbericht, S. 5.
  8. [ ↑ ]Vgl. Evaluationsbericht, S. 4 f., 150.
  9. [ ↑ ]Vgl. Evaluationsbericht, S. 6 f.
  10. [ ↑ ]Vgl. Evaluationsbericht, S. 149.
  11. [ ↑ ]Vgl. Stellungnahme, S. 2.
  12. [ ↑ ]Vgl. Evaluationsbericht, S. 6.
  13. [ ↑ ]Vgl. Stellungnahme, S. 1; Evaluationsbericht, S. 212 f.
  14. [ ↑ ]Vgl. Evaluationsbericht, S. 213.
  15. [ ↑ ]Vgl. Evaluationsbericht, S. 33.
  16. [ ↑ ]Vgl. Evaluationsbericht, S. 135.