- Gericht / Az:
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BFH, Urteile vom 22.4.2026 II R 26/24 und II R 27/24
- Fundstelle:
- DStR 2026 S. 1510
- Gesetz:
- §§ 38 Abs. 1 bis 4, § 40 Abs. 3 LGrStG BW
- Streitfrage:
- Ist LGrStG BW in formeller und materieller Hinsicht verfassungsgemäß?
Gegen die Urteile des BFH vom 22.4.2026 (II R 26/24 und II R 27/24) ist inzwischen Verfassungsbeschwerde erhoben worden. Die Aktenzeichen beim BVerfG lauten: 1 BvR 1977/26 und 1 BvR 2005/26. In offenen Verfahren kann jetzt unter Verweis auf diese Verfahren das Ruhen des Verfahrens beantragt werden.