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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung ak­tua­li­siert

Kategoriegrafik
Verwaltungs-
anweisung:
BMF, Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises
Fundstelle:
www.bundesfinanzministerium.de/kaufpreisaufteilung (Stand: 12.3.2026)
Gesetz:
§ 7 EStG , § 255 Abs. 1 HGB
Problemstellung:
Wie ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf­zu­tei­len und welche Bindungswirkung hat die BMF-Arbeitshilfe?

Reihenfolge bei der Aufteilung

Zur Ermittlung der Abschreibung ist der Gesamtkaufpreis eines bebauten Grund­stücks in einen Anteil für das Gebäude und einen Anteil für den Grund und Boden sowie ggf. Außenanlagen auf­zu­teilen. Hierbei ist in folgender Reihen­fol­ge vorzugehen:

Grundsatz: Berücksichtigung der Werte einer vertraglichen Einigung.
Ausnahme: Fehlen einer bindenden vertraglichen Aufteilung:
  • Anerkannte Bewertungsmethode durch einen Gutachter oder
  • Kaufpreisaufteilung durch die „Arbeitshilfe“ des BMF.

Werte aus dem Kaufvertrag

Ist eine Aufteilung im notariellen Kauf­vertrag vorgenommen worden, ist von den Werten auszugehen, die vom Ver­käufer im Kauf­vertrag ausgewiesen wur­den1. Der Aufteilung ist nur dann nicht zu folgen, wenn diese zum Schein ge­trof­fen wur­de, willkürlich erscheint2 oder solange dagegen nennens­werten Zwei­fel be­stehen3.

Praxishinweis

Aus diesem Grund haben wir bereits in der Vergangenheit empfohlen, die Auf­tei­lung bereits im notariellen Kauf­vertrag vor­zunehmen4.

Excel-Datei zur ver-einfachten Kauf­preis­auf­teilung

Das BMF hat im Jahr 2014 eine Excel-Datei zu einer vereinfachten Kaufpreis­auf­teilung veröffentlicht. Diese ermöglicht es, in einem ty­pi­sier­ten Verfahren ent­weder eine Kaufpreisaufteilung selbst vor­zu­neh­men oder die Plau­si­bilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung (z. B. eines Gut­achters) zu prüfen. Es han­delt sich um eine qualifizierte Schätzung, die sach­ver­stän­dig begründet wider­leg­bar ist.

Überarbeitete Version vom Februar 2026

Im Februar 2026 hat das BMF nun eine überarbeitete Version zur Kauf­preis­auf­tei­lung ver­öf­fent­licht5. Die Änderungen im Vergleich zur Vor­gän­ger­ver­sion sind je­doch nicht nachvollziehbar. Der Mo­der­ni­sierungs­grad wird im Vergleich zur Vorgängerversion stärker be­rück­sich­tigt. Das BMF weist weiter darauf hin, dass es sich bei der Arbeitshilfe um eine qualifizierte Schätzung handelt, die sach­ver­stän­dig begründet widerlegbar ist.

Reihenfolge der Ver­fahren

Nachdem die Verwaltung jahre­lang das Sach­wert­verfahren zur Kauf­preis­auf­tei­lung be­vor­zugt hat, änderte das BMF jetzt seine Vorgehens­weise. Seit einigen Jah­ren erfolgt die Be­wer­tung je nach Gebäude- bzw. Objekttyp nach folgen­den Verfahren:

Anwendungsfälle der einzelnen Ver­fah­ren

Zu den Anwendungsfällen der einzelnen Verfahren gibt die Verwaltung fol­gen­de Hinweise6:

Praxishinweise

Die Verwaltung lässt es jedoch zu, dass in begründeten Ausnahmefällen von dieser Reihenfolge abgewichen werden kann7. Die Verwaltung de­fi­niert je­doch nicht näher, wann ein begründeter Ausnahmefall vorliegt.
Für die neuen Verfahren (Ertragswert/Vergleichswert) werden mehr Daten als früher benötigt (z. B. Liegenschaftszinssätze, Bewirtschaftungskosten, Ver­gleichsfaktoren der Gutachterausschüsse).

Fußnoten anzeigen


  1.  ]BFH, Urteile v. 10.10.2000 IX R 86/97, BStBl 2001 II S. 183; v. 27.7.2004 IX R 54/02, BStBl 2006 II S. 9; v. 18.1.2006 IX R 34/05, BFH/NV 2006 S. 1634; BFH, v. 16.9.2015 IX R 12/14, BStBl 2016 II S. 397; Beschlüsse v. 24.1.2007 IX B 84/06, BFH/NV 2007 S. 1104; v. 4.12.2008 IX B 149/08, BFH/NV 2009 S. 365; H 7.3 EStH „Kauf­preis­aufteilung“; Schallmoser, DStR 2009 S. 1685.
  2.  ]BFH, Urteil v. 16.9.2015 IX R 12/14, BStBl 2016 II S. 397; FG Niedersachsen, Urteil v. 24.2.2021 9 K 116/19, juris; FG Münster, Urteil v. 22.9.2022 8 K 2748/20 E, juris.
  3.  ]BFH, Urteil v. 10.10.2000 IX R 86/97, BStBl 2001 II S. 183.
  4.  ]Vgl. BerP 3/2022 S. 177, Tz. 1.5.3.
  5.  ]https://www.bundesfinanzministerium.de/kaufpreisaufteilung (Stand: 12.3.2026).
  6.  ]KPA2 - Anleitung zur Kaufpreisaufteilung, https://www.bundesfinanzministerium.de/kaufpreisaufteilung, S. 1 (Stand: 12.3.2026).
  7.  ]KPA2 - Anleitung zur Kaufpreisaufteilung, https://www.bundesfinanzministerium.de/kaufpreisaufteilung, S. 1 (Stand: 12.3.2026).