
- Gesetz:
- StBVV
- Problemstellung:
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Anpassung der StBVV.
Mit Wirkung zum 1.7.2025 tritt eine angepasste StBVV in Kraft. Die Änderung sieht eine Erhöhung der Tabellen in der StBVV um ca. 6 % vor. Weitere Gebühren werden um ca. 9 % erhöht.
Des Weiteren sind Zeitgebühren ab dem 1.7.2025 nicht mehr im Halbstunden-, sondern im Viertelstundentakt abzurechnen. Ferner wird ein neuer Gebührentatbestand für einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft eingeführt.