- Gericht / Az:
- FG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2023 10 K 2184/20 E (NZB eingelegt, Az. IX B 2/24)
- Fundstelle:
-
juris
- Gesetz:
- § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG
- Streitfrage:
- Müssen Beseitigungskosten von Brandschäden in die 15 %-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG einbezogen werden?
Tatbestandsmerkmale des anschaffungsnahen Aufwands
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG liegen anschaffungsnahe Herstellungskosten vor, wenn die folgenden Tatbestandsmerkmale erfüllt sind:
Urteilsfall
Im Urteilsfall wurde eine Immobilie erworben und vermietet. Das Mietverhältnis war auf fünf Jahre befristet, weil danach das Gebäude kernsaniert werden sollte. Ein Jahr später wurde das Gebäude bei einem Brand stark beschädigt.
Bezüglich der Brandbeseitigungskosten und sonstigen Renovierungskosten hat das FG Düsseldorf Folgendes entschieden:
Brandschäden
Weiter durchgeführte Renovierungsmaßnahmen
Praxishinweise
Fußnoten anzeigen ↓
- [ ↑ ]BFH, Urteile v. 14.6.2016 IX R 25/14, BStBl 2016 II S. 992; IX R 22/15, BStBl 2016 II S. 999; H 6.4 EStH „Anschaffungsnahe Herstellungskosten“; OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung v. 14.3.2017, DB 2017 S. 817, Tz. 2.
- [ ↑ ]FG Düsseldorf, Urteil v. 30.8.2016 10 K 398/15 F, EFG 2016 S. 1774.
- [ ↑ ]BFH, Urteil v. 13.3.2018 IX R 41/17, BStBl 2018 II S. 533.