- Gericht / Az:
- BMF, Schreiben vom 31.3.2020 IV C 1 - S 2296-c/20/10003:001
- Fundstelle:
-
juris
- Gesetz:
- § 35c Abs. 1 EStG
- Problemstellung:
- Muster zur Bescheinigung von energetischen Sanierungsmaßnahmen nach § 35c Abs.1 Satz 7 EStG.
Bescheinigung nach § 35c EStG
Voraussetzung für den Steuerabzug nach § 35c EStG1 ist es, dass die begünstigten Baumaßnahmen nach amtlich vorgeschriebenem Muster durch das ausführende Fachunternehmen bescheinigt werden. Es war in der Vergangenheit unklar, wie diese Bescheinigung auszusehen hat. Nun hat das BMF zwei amtlich vorgeschriebene Muster veröffentlicht:
Inhalt, Aufbau und Reihenfolge sind beizubehalten
Vom Inhalt, Aufbau und von der Reihenfolge der Angaben darf von diesen Mustern nicht abgewichen werden. Individuelle Gestaltungen sind nur bei der Bezeichnung des Fachunternehmens und dem Adressfeld zulässig. Die Zeilen für Sachverhalte, die nicht gegeben sind, können weggelassen werden. Die Reihenfolge der Angaben ist aber zwingend beizubehalten.
Einzelne Maßnahmen sind auszuweisen
Die Kosten der einzelnen energetischen Maßnahmen sind entweder einzeln auszuweisen oder es ist eine Rechnung beizufügen, in der die einzelnen Maßnahmen gegliedert sind und sich damit die Kosten zuordnen lassen.