- Gericht / Az:
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FG Baden-Württemberg, Urteil vom 7.12.2018 13 K 289/17 (NZB eingelegt, Az. des BFH: IX B 28/19)
- Fundstelle:
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BB 2019 S. 854
- Gesetz:
- § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG
- Problemstellung:
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Kann bei einer kurzfristigen Vermietung die Veräußerung einer Eigentumswohnung steuerfrei erfolgen?
Kein § 23 EStG für selbstgenutztes Wohneigentum
Bei den privaten Veräußerungsgeschäften gibt es eine Ausnahmeregelung für zu eigenen Wohnzwecken genutztes Wohneigentum (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Danach liegt in diesen beiden Fällen kein privates Veräußerungsgeschäft vor1:
Urteilsfall
Im Urteilsfall wurde eine Eigentumswohnung in 2006 erworben und durchgehend selbstgenutzt. Von Mai bis Dezember 2014 wurde die Wohnung kurzfristig vermietet und noch im Dezember verkauft.
Zweite Alternative: keine Ausschließlichkeit der Eigennutzung
Nach Ansicht des FG Baden-Württemberg erfordert die zweite Alternative - anders als die erste Alternative - keine Ausschließlichkeit der Eigennutzung. Dementsprechend ist der Gewinn aus der Veräußerung einer nach langjähriger Eigennutzung kurzzeitig vermieteten Eigentumswohnung nicht steuerpflichtig.
Praxishinweise
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn die Nichtzulassungsbeschwerde wurde erhoben. Damit eignet sich das Urteil derzeit lediglich für die Abwehrberatung.
Einen ausführlichen Beitrag zu § 23 EStG finden Sie in Beratungspraxis 2019 S. 93 ff und Immer aktuell 2019 S. 110 ff.
Fußnoten anzeigen ↓
- [ ↑ ]BMF, Schreiben v. 5.10.2000 IV C 3 - S 2256 - 263/00, BStBl 2000 I S. 1383, Tz. 16.
- [ ↑ ]BMF, Schreiben v. 5.10.2000 IV C 3 - S 2256 - 263/00, BStBl 2000 I S. 1383, Tz. 25 Beispiel; FG Hamburg, Beschluss v. 30.11.2018 3 V 194/17, DStRE 2019 S. 85.
- [ ↑ ]BMF, Schreiben v. 5.10.2000 IV C 3 - S 2256 - 263/00, BStBl 2000 I S. 1383, Tz. 25.